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Eingestellt: 23.09.16 | Erstellt:
01.09.16 | Besuche: 5686
Die Rechtsverhältnisse der Juniorprofessorinnen und -professoren sind in den Landeshochschulgesetzen nicht einheitlich geregelt. Dies gilt insbesondere für die beiden regelmäßig auftretenden Fragen, ob es „akademische“ Titelführungsrechte nach dem Ausscheiden aus der Juniorprofessur gibt und ob Juniorprofessorinnen und -professoren ein Forschungssemester beantragen können.
Juniorprofessur, Forschungssemester, akademische Titel, Landeshochschulgesetze
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 9/16
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1609_WIMO_Kann ein Juniorprofessor_DETMAR_FISCHER.pdf
62.25 KB | 23.09.16 ( )
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