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Eingestellt: 27.02.23 | Erstellt:
31.01.23 | Besuche: 1607
Im Herbst 2022 machte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Schlagzeilen. Das oberste deutsche Arbeitsgericht entschied in seinem Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), dass eine Pflicht der Arbeitgeber zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung bestehe. Was bedeutet dies für Professorinnen und Professoren?
Dr. Vanessa Adam ist Rechtsanwältin, Justitiarin im Deutschen Hochschulverband und Landesgeschäftsführerin Mecklenburg-Vorpommern.
Quellen:Erschienen in Forschung & Lehre 2-2023
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ful_2-2023_Keine_Arbeitszeiterfassung_bei_Professur_Adam.pdf
92.1 KB | 27.02.23 ( )
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