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Eingestellt: 06.10.15 | Erstellt:
01.10.15
Bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen spielen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) im Hinblick auf die W-Besoldung heute in mindestens einem Drittel der Fälle eine wichtige Rolle. Die praktizierten ZLV sind dabei von unterschiedlicher juristischer Qualität. Auch entspricht nicht jede ZLV den Geboten der Fairness oder einer wissenschaftsadäquaten Herangehensweise.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 10/15
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1510_WIMO_Ungeliebte Gewinnchance_DETMER.pdf
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