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Eingestellt: 12.05.16 | Erstellt:
01.05.16
In den Hochschulgesetzen finden sich unterschiedliche Normen, welche die Gewährung eines „Forschungssemesters“ regeln. Die Übersicht gibt einen vereinfachten Überblick der verschiedenen Regelungsinhalte. Etwaige Besonderheiten bei der Gewährung eines Forschungssemesters werden nicht berücksichtigt. Die Übersicht beschränkt sich auf die regelmäßige Wartezeit, die Dauer der Freistellung von der Lehrverpflichtung und den Grad des Ermessens. Alle Rechtsquellen verbriefen einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Forschungssemester.
Ein Beitrag aus der Redaktion der Zeitschrift Forschung & Lehre
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 5/16
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1605_WIMO_Wartezeiten auf Forschungssemester.pdf
69.57 KB | 12.05.16 ( )
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