Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 15.01.14 | Erstellt:
03.01.14
Es wird allseits gewünscht, dass die Hochschulen untereinander, aber auch mit anderen Bildungseinrichtungen kooperieren. Eine neue Entwicklung dabei ist das sogenannte „Franchising“ von Studiengängen. Was hat es damit auf sich? Was bedeutet es aus rechtlicher Sicht?
Quellen:Ein Beitrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger. Erschienen in: Forschung und Lehre 1/2014
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
forschung_und_lehre_1_2014_Sandberger.pdf
66.26 KB | 27.05.14 ( )
-
Keine Inhalte


Das Prinzip Universität: Warum Demokratie Wissenschaft braucht
Redaktion WIM'OStellungnahme anlässlich des öffentlichen Fachgesprächs "...
Redaktion WIM'OBesoldung von Juniorprofessoren - W1 im Überblick
Redaktion WIM'O