Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 16.06.11 | Erstellt:
16.06.11
Die Einrichtung eines Berufungsbeauftragten oder eines Berichterstatters der Hochschulleitung in Berufungsverfahren ist ein relativ neues Modell. Kritiker sehen in dieser Funktion ein Misstrauen der Hochschulpolitik oder auch der Hochschulleitung gegenüber den Fakultäten. Befürworter der Kategorie betonen hingegen die Notwendigkeit der Verzahnung zentraler Strategien und Aspekte wie „Qualitätssicherung“ mit dem Berufungsgeschäft.
Quellen:Ein Beitrag der Redaktion von Forschung & Lehre aus dem Heft 06/2011
-
Keine Inhalte
Call for Papers für die Tagung "Zwischen Baum und Borke -...
Redaktion WIM'OHochqualifizierte in Deutschland. Erhebung zu Karriereverläufen und...
Redaktion WIM'OInternationalisierung der Hochschulen. Eine institutionelle...
Redaktion WIM'O