Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
						
							
								Eingestellt: 07.09.12 | Erstellt:   
    15.08.12   							
							  
    
 
  
							
						
						Seit dem Diktum des Bundesverfassungsgerichtes, die W 2-Grundbesoldung sei „evident amtsunangemessen“ (siehe F&L 3/2012, Sonderbeilage) war klar, dass nicht nur das verfahrensbeteiligte Bundesland Hessen, sondern alle Bundesländer verpflichtet sind, die W-Besoldung nach Maßgabe der Urteilsgründe erheblich nachzubessern. Die Bundesländer Hessen und Bayern haben in den letzten Wochen ihre gesetzgeberischen Vorstellungen vorgelegt, wie eine verfassungskonforme Reform der Reform aussehen soll. Die Gesetzesentwürfe verdienen fast gleichviel Lob wie Tadel.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 9/2012
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
 - 
      
      
forschung-und-lehre_09-2012_Hartmer.pdf
215.28 KB | 27.05.14 ( ) 
- 
    Keine Inhalte
    
 

Die neue W-Besoldung? Länder auf der Suche nach verfassungsfester...
Prof. Dr. iur. Michael HartmerPeinliche Verrechnung. Zur Kürzung von Leistungsbezügen durch die...
Prof. Dr. iur. Michael HartmerPerpektiven für WissenschaftlerInnen
Prof. Dr. iur. Michael Hartmer