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Eingestellt: 09.03.09 | Erstellt:
09.03.09
Das Hochschulfreiheitsgesetz hat das nordrhein-westfälische Hochschulrecht vollständig neu gefasst. Seine Leitlinien sind Ökonomisierung, Effizienz und Professionalisierung. Die Hochschulen sollen wie Unternehmen geführt werden. Mit dem Zugewinn an Autonomie einher geht aber auch die Kontrolle durch einen Hochschulrat.
Quellen:Forschung & Lehre 3/09, Seite 174-176.
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03-2009-NRW-2.pdf
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