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Eingestellt: 08.03.13 | Erstellt:
15.01.13 | Besuche: 6557
Aufgabe des Akkreditierungsausschusses ist die Institutionelle Akkreditierung von Hochschulen, die sich nicht in Trägerschaft eines Landes befinden. Hierzu zählen - unabhängig von der Finanzierung - sowohl private als auch kirchliche Hochschulen sowie Hochschulen in Trägerschaft der öffentlichen Hand, die nicht zugleich Hochschulen eines Landes sind. Im Folgenden werden diese Hochschulen unter dem Begriff „nichtstaatliche Hochschulen“ zusammengefasst. Die Begutachtung von Bildungseinrichtungen, die nicht unter das Hochschulrecht fallen, gehört nicht zum Aufgabenbereich des Akkreditierungsausschusses.
Quellen:Leitfaden herausgegeben vom Wissenschaftsrat
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Leitfadenderinstit_Akkreditierung.pdf
299.11 KB | 27.05.14 ( )
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