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Bei der Konzeptprüfung handelt es sich um ein Verfahren zur Qualitätssicherung, das klären soll, ob das Konzept einer geplanten Hochschuleinrichtung die Grundlage bildet, um Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Die Konzeptprüfung soll damit sowohl einen Beitrag zur Sicherung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer geplanten Hochschuleinrichtung leisten als auch zum Schutz der Studierenden sowie der privaten und öffentlichen Institutionen als künftige Arbeitgeber der Absolventinnen und Absolventen beitragen. Damit liefert die Konzeptprüfung zugleich einen ersten wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung, die in der künftigen Entwicklung einer Hochschule eine Schlüsselrolle spielen wird.
Quellen:Leitfaden herausgegeben vom Wissenschaftsrat
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LeitfadenderKonzeptprfungnichtstaatlicherHochschuleninGrndung.pdf
157.19 KB | 27.05.14 ( )
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