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Eingestellt: 17.07.13 | Erstellt:
15.07.13 | Besuche: 6222
Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung. Bei den vom Wissenschaftsrat durchgeführten Akkreditierungsverfahren handelt es sich um Institutionelle Akkreditierungen. Diese Verfahren zur Qualitätssicherung sollen die Frage klären, ob eine Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen.
Quellen:Hintergrundinformation herausgegeben vom Wissenschaftsrat
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20130716_hginfo_2513_instit_Akkreditierung.pdf
57.26 KB | 27.05.14 ( )
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