Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 11.04.13 | Erstellt:
13.06.12
Die Hochschulen benötigen insbesondere zur Etablierung und Stärkung ihrer E-Learning-Aktivitäten klare Regulierungen in Bezug auf die Verwendung von elektronisch publizierten Materialien. Die Hochschulkanzler nehmen die Befristung von §52a des Urhebergesetzes zum Anlass einer Stellungnahme.
Quellen:Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen Deutschlands
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
SchreibenBMJ.pdf
1.28 MB | 27.05.14 ( )
-
Keine Inhalte
Hochschulpakt 2020. Bericht zur Umsetzung im Jahr 2011
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)Poster "Akademische Personalentwicklung Hochschule Ostwestfalen-...
Redaktion WIM'OHochschulen zukunftsfest machen. Erfolgreiche ausländische Absolventen...
Redaktion WIM'O