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Eingestellt: 07.02.14 | Erstellt:
01.02.14 | Besuche: 3183
Die Einwerbung von Drittmitteln wird von Hochschullehrern erwartet. Sie birgt aber auch Risiken. Diese lassen sich allerdings minimieren, wenn entsprechende verfahrensrechtliche Vorgaben durch die Hochschulen geschaffen und von den Hochschullehrern eingehalten werden.
Quellen:Erschienen in: Forschung und Lehre 2/14
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forschung_und_lehre_2_2014_Kudlich.pdf
138.51 KB | 27.05.14 ( )
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