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Ort: | 95028 Hof | ||
Web: | https://www.hof-university.de/karriere | Bewerbungsfrist: | 20.01.22 |
Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Wissenschaftsmanager/in (m/w/d) in der Funktion Kanzler/in
Was sind die Aufgabenschwerpunkte?
- Hauptamtliches Mitglied der Hochschulleitung
- Verantwortung für den Umbau in eine körperschaftsbasierte Hochschule
- Zentrale Verantwortung für die Finanzen der Hochschule und die Bereiche Recht, Organisation,
- Infrastruktur/Bau und Gebäudemanagement, IT, Personal und Sicherheit
- Führen der Verwaltung nach agilen Methoden mit einem hohen Grad an Serviceorientierung
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Wissenschaftsmanager_in (m_w_d) in der Funktion Kanzler_in.pdf
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Kanzlerin/Kanzler
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Web: | - | Bewerbungsfrist: | 08.09.17 |
An der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd ist zum 1. April 2018 die Position der Kanzlerin oder des Kanzlers für eine Amtszeit von sechs Jahren neu zu besetzen. Eine Wiederwahl ist möglich.
Hochschule: Die HfG Schwäbisch Gmünd ist seit ihrer Gründung 1972 die einzige Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW), die sich ausschließlich mit Gestaltungsfragen an den Schnittstellen von Mensch – Mensch, Mensch – Ding und Mensch – Umwelt auseinandersetzt. Sie kooperiert eng mit Institutionen aus den Bereichen Wissenschaft und Technik, Wirtschaft, Pädagogik und Kultur. In den 45 Jahren ihres Bestehens hat die HfG Schwäbisch Gmünd internationales Renommee erlangt, das sich auf ihre wissenschaftsorientierte, methodenbasierte und systemische Lehre stützt. Mit dem bereits vor zehn Jahren eingeführten Studiengang Interaktionsgestaltung und dem vor zwei Jahren begonnenen Kooperationsstudiengang Internet der Dinge – Gestaltung vernetzter Systeme hat die HfG Schwäbisch Gmünd als Vorreiterin die Disziplin Gestaltung maßgeblich weiterentwickelt. Mit rund 700 Studierenden in vier Bachelor-Studiengängen und einem Master-Studiengang, 26 Professorinnen und Professoren und 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie als kleinste und hochspezialisierte HAW des Landes sehr gut aufgestellt. Um sich weiter zu profilieren und sich auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten, befindet sich die HfG Schwäbisch Gmünd derzeit in einem umfassenden Restrukturierungsprozess.
Aufgabengebiet: Die Kanzlerin oder der Kanzler ist als hauptamtliches Mitglied des Rektorats verantwortlich für den Bereich Wirtschaft und Personal und leitet die Hochschulverwaltung in Kooperation und Abstimmung mit dem Rektor. Sie oder er ist Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt.
Profil: Für diese Aufgabe sucht die Hochschule eine teamfähige Persönlichkeit mit ausgeprägten organisatorischen, planerischen und wirtschaftlichen Kompetenzen sowie Durchsetzungsstärke und Entscheidungsbereitschaft bei gleichzeitig kooperativem und integrativem Führungsstil. Erwartet werden Erfahrungen aus einer leitenden Tätigkeit, insbesondere in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung. Von Vorteil sind Kenntnisse und Erfahrungen im Management von Kultur- oder Wissenschaftseinrichtungen einschließlich Personalmanagement sowie im Haushalts-, Arbeits-, Personal- und Verwaltungsrecht des öffentlichen Dienstes. Wünschenswert ist das Engagement für eine dienstleistungsorientierte Verwaltungspraxis, ein Verständnis für die Struktur und Arbeitsweise einer auf Gestaltung spezialisierten Hochschule sowie gute Englischkenntnisse.
Voraussetzung: Zur Kanzlerin oder zum Kanzler kann bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst oder einen anderen Hochschulabschluss hat und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten lässt, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein.
Das Auswahlverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt und ist im Zeitraum von Ende September bis Ende Oktober geplant. Auf Vorschlag der Findungskommission wird die Wahl der Kanzlerin oder des Kanzlers im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung von Hochschulrat und Senat voraussichtlich im Dezember erfolgen. Je nach Voraussetzung ist damit die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit oder ein durch Vertrag befristetes Dienstverhältnis verbunden. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe W 2 zuzüglich Leistungsbezüge gemäß den Regelungen des Landesbesoldungsgesetzes.
Die HfG Schwäbisch Gmünd strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen an und bittet entsprechend qualifizierte Interessentinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 8. September 2017 an den Vorsitzenden des Hochschulrats, Herrn Klaus Moser, c/o Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd, Geschäftsstelle des Hochschulrats,
Rektor-Klaus-Straße 100, 73525 Schwäbisch Gmünd. Fragen beantwortet Ihnen gern Herr Torben Scheede, Referent des Rektors, Tel. 07171 602 6796 oder E-Mail: torben.scheede@hfg-gmuend.de.
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Stellenangebote des Autors
Selbstreflexion - Persönliche und strukturelle Aspekte der Hochschulleitung an der RWTH Aachen
Welche Aspekte sind entscheidend, wenn es um die Führung einer wissenschaftlichen Einrichtung geht? Welche Strategien garantieren eine erfolgreiche Leitung einer Hochschule? Einsichten eines Hochschulkanzlers.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 8/16
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1608_WIMO_Selbstreflexion_Nettekoven.pdf
257.15 KB | 05.08.16 ( )
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Stellungnahme anlässlich des öffentlichen Fachgesprächs "Fachhochschulen" des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 29. Februar 2012
Angesichts des öffentlichen Fachgesprächs „Fachhochschulen“ des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 29. Februar 2012 stellt die Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen Deutschlands die Forderungen zur Verstetigung der Hochschulpaktmittel für Fachhochschulen und zur konsequente Förderung der Fachhochschulforschung zur Diskussion.
Quellen:Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen Deutschlands
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Stellungnahme_Bildungsausschuss_2012-02-29.pdf
128.14 KB | 27.05.14 ( )
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Stellungnahme zum Auslaufen des § 52 a UrgG vom 13. Juni 2012
Die Hochschulen benötigen insbesondere zur Etablierung und Stärkung ihrer E-Learning-Aktivitäten klare Regulierungen in Bezug auf die Verwendung von elektronisch publizierten Materialien. Die Hochschulkanzler nehmen die Befristung von §52a des Urhebergesetzes zum Anlass einer Stellungnahme.
Quellen:Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen Deutschlands
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SchreibenBMJ.pdf
1.28 MB | 27.05.14 ( )
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