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Kontakt: | www.mbwwk.rlp.de | ||
Ort: | 55116 Mainz | ||
Web: | - | Bewerbungsfrist: | 16.01.15 |
Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Mainz ist in der Abteilung 5 „Hochschulen und Wissenschaft“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Referentin / eines Referenten
zu besetzen.
Rheinland-Pfalz setzt auf ein offenes, leistungsfähiges und zukunftsorientiertes Hochschulsystem. Die Hochschul- und Wissenschaftspolitik gehört zu den zentralen Handlungsfeldern der rheinland-pfälzischen Landesregierung.
Die Abteilung „Hochschulen und Wissenschaft“ befasst sich mit der qualitativen und strukturellen Weiterentwicklung der Hochschulen des Landes, der Ausgestaltung der Hochschulfinanzierung, der Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht über die Hochschulen sowie mit vielfältigen hochschul- und wissenschaftspolitischen Angelegenheiten.
Zu den wesentlichen Aufgaben des zu besetzenden Referates gehören insbesondere:
- Hochschulpakt (Zielvereinbarungen, Bewirtschaftung)
- Angelegenheiten der Lehre
- Stipendienangelegenheiten
Wir suchen eine besonders qualifizierte Persönlichkeit mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium.
Wir erwarten Erfahrungen in der Wissenschaftsverwaltung, sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft. Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit werden vorausgesetzt.
Wir bieten im Beamtenverhältnis eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesG bzw. im Beschäftigtenverhältnis ein Entgelt bis zur Entgeltgruppe 15 TV-L. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht die Möglichkeit einer Übernahme ins Beamtenverhältnis.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Das MBWWK unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Fam ilie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen auf Grundlage der Selbstverpflichtung „DIE LANDESREGIERUNG – EIN FAMILIEN- FREUNDLICHER ARBEITGEBER“.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind unter Angabe der Kennziffer 20/5/2014 bis zum 16.01.2015
an das
Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Weiterbildung und Kultur
- Personalreferat -
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
zu richten.
Weitere Informationen über das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur finden Sie auf unserer Homepage unter www.mbwwk.rlp.de.
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MBWWK-5-Referat_954.pdf
83.72 KB | 16.12.14 ( )
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Das neue Verhältnis von Hochschulen und staatlicher Wissenschaftsverwaltung
Die Stärkung der Hochschulautonomie führt nicht automatisch zu einem Verhältnis auf Augenhöhe zwischen Hochschulen und Staat. Traditionell sind deutsche Hochschulen staatlich finanziert. Autonomie kann daher immer nur relative Autonomie sein. Das ist nicht das Einzige, was in der aktuellen Diskussion über neuartige Steuerungselemente wie Zielvereinbarungen und Verträge zwischen Staat und Hochschulen oft vergessen wird: Vertrauen zwischen Hochschulen, Ministerialverwaltung und dem Gesetzgeber ist wichtig, wenn das gemeinsame Vorhaben, das überholte System der Kameralistik abzuschaffen, Erfolg habe soll. Die Verantwortung liegt vor allem auf Seiten der Hochschulen. Sie müssen mit ihrer neu gewonnenen Freiheit umgehen können und ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Ministerien in das vertraute System der Kameralistik zurückfallen.
Quellen:-
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
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wiss_forum6_2002.pdf
35.9 KB | 27.05.14 ( )
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