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Eingestellt: 12.12.16 | Erstellt:
01.12.16 | Besuche: 8931
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 17. Februar 2016 (1 BvL 8/10) die derzeitige Akkreditierungspraxis für verfassungswidrig erklärt. Unmittelbar ist der nordrhein-westfälische Gesetzgeber aufgefordert, längstens bis zum 31. Dezember 2017 ein verfassungskonformes System zu normieren, wenn er denn an der externen Akkreditierung festhalten will. Dies gilt letztlich aber auch für alle anderen Bundesländer.
Ein Beitrag von Dr. Hubert Detmer und Johanna Böcker (beide: Deutscher Hochschulverband (DHV)).
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 12/16
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1612_WIMO_Akkreditierung_DETMER_BÖCKER.pdf
142.82 KB | 12.12.16 ( )
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