Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 16.06.11 | Erstellt:
16.06.11
Die Einrichtung eines Berufungsbeauftragten oder eines Berichterstatters der Hochschulleitung in Berufungsverfahren ist ein relativ neues Modell. Kritiker sehen in dieser Funktion ein Misstrauen der Hochschulpolitik oder auch der Hochschulleitung gegenüber den Fakultäten. Befürworter der Kategorie betonen hingegen die Notwendigkeit der Verzahnung zentraler Strategien und Aspekte wie „Qualitätssicherung“ mit dem Berufungsgeschäft.
Quellen:Ein Beitrag der Redaktion von Forschung & Lehre aus dem Heft 06/2011
-
Keine Inhalte


Das Prinzip Universität: Warum Demokratie Wissenschaft braucht
Redaktion WIM'OVortrag „Auswirkung der Exzellenzinitiative auf Governance-Strukturen...
Zentrum für Wissenschaftsmanagement e. V. (ZWM)Ausländische Studierende in Deutschland 2012. Ergebnisse der 20....
Deutsches Studentenwerk