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Eingestellt: 08.04.15 | Erstellt:
01.04.15
Die Novellierungen der W-Besoldung in den Ländern im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der hessischen W2-Besoldung haben vielfältige Fragen nach sich gezogen. Als eine davon hat sich der länderübergreifende Wechsel herausgestellt, wenn dieser vor dem Zeitpunkt der Novellierung der W-Besoldung beim ehemaligen Dienstherrn erfolgte. In solchen Fällen können rückwirkende Ansprüche bestehen.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 04/15
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1504_WIMO_Besoldung und Mobilität_Hellfeier.pdf
140.7 KB | 08.04.15 ( )
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