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Eingestellt: 07.06.17 | Erstellt:
01.06.17 | Besuche: 7460
Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen darf grundsätzlich Nebentätigkeiten wahrnehmen. Vor, während und nach der Ausübung einer Nebentätigkeit sind jedoch einige Regeln zu beachten.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 06/17
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1606_WIMO_Das Recht auf Nebentätigkeit_Hellfeier.pdf
120.52 KB | 07.06.17 ( )
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