Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 15.01.14 | Erstellt:
03.01.14
Es wird allseits gewünscht, dass die Hochschulen untereinander, aber auch mit anderen Bildungseinrichtungen kooperieren. Eine neue Entwicklung dabei ist das sogenannte „Franchising“ von Studiengängen. Was hat es damit auf sich? Was bedeutet es aus rechtlicher Sicht?
Quellen:Ein Beitrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger. Erschienen in: Forschung und Lehre 1/2014
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
forschung_und_lehre_1_2014_Sandberger.pdf
66.26 KB | 27.05.14 ( )
-
Keine Inhalte


Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems
WissenschaftsratJeder zweite Bachelorstudiengang zulassungsbeschränkt. Ergebnisse einer...
Redaktion WIM'OChancengleichheit in Wissenschaft und Forschung - Fünfzehnte...
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)