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Seit dem Jahr 2003 können die Länder eigene Bestimmungen über die Zahlung einer Sonderzuwendung (das sogenannte Weihnachtsgeld) erlassen. Nach Einführung dieser Öffnungsklausel haben die Länder und auch der Bund Regelungen über die Zahlung der Sonderzuwendung verabschiedet. Diese Ausformung des Föderalismus führt zu erheblich differierenden Regelungen im Bundesgebiet, sie reichen von der Streichung des Weihnachtsgeldes, Verringerung in unterschiedlich ausgeprägter prozentualer Höhe bis hin zur Integration des Weihnachtsgeldes in das monatliche Grundgehalt. Dadurch ergeben sich bei Betrachtung der Jahresgrundgehälter ganz unterschiedliche Besoldungsniveaus. Die nachfolgenden Tabellen zeigen diese Unterschiede für die W1-, W2- und W3-Grundgehälter auf.
Quellen:Ein Beitrag der Redaktion von Forschung & Lehre aus dem Heft 5/2014
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forschung-und-lehre-5-2014_sonderzuwendungen_laender.pdf
45.75 KB | 27.05.14 ( )
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