Sie sind hier

Artikel
Eingestellt: 11.04.13 | Erstellt: 13.06.12 | Besuche: 8304
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Stellungnahme zum Auslaufen des § 52 a UrgG vom 13. Juni 2012

Die Hochschulen benötigen insbesondere zur Etablierung und Stärkung ihrer E-Learning-Aktivitäten klare Regulierungen in Bezug auf die Verwendung von elektronisch publizierten Materialien. Die Hochschulkanzler nehmen die Befristung von §52a des Urhebergesetzes zum Anlass einer Stellungnahme.

Quellen:
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen Deutschlands
    Keine Inhalte
Zum Kommentieren bitte einloggen.