Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 07.06.17 | Erstellt:
01.06.17 | Besuche: 4435
Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen darf grundsätzlich Nebentätigkeiten wahrnehmen. Vor, während und nach der Ausübung einer Nebentätigkeit sind jedoch einige Regeln zu beachten.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 06/17
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
1606_WIMO_Das Recht auf Nebentätigkeit_Hellfeier.pdf
120.52 KB | 07.06.17 ( )
-
Keine Inhalte
Qualifikationsprofessur und Entwicklungszusagen - Hessen schafft neue...
Dr. jur. Martin HellfeierDrittmittelforschung zwischen Hauptamt und Nebentätigkeit - Bedingungen...
Dr. jur. Martin HellfeierDas Recht auf Nebentätigkeit - Voraussetzungen und Grenzen
Dr. jur. Martin Hellfeier