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Eingestellt: 14.02.18 | Erstellt: 01.02.18 | Besuche: 3494
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Politisches Mäßigungsgebot und verbeamtete Wissenschaft - Wieviel Freiheit darf sich ein Wissenschaftler nehmen?

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind Beamte und stehen damit in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Dies sichert ein hohes Maß an persönlicher Unabhängigkeit, verpflichtet zugleich aber, das eigene Reden und Tun den Amtserfordernissen anzupassen. Wie steht es dabei um die von der Verfassung garantierte Freiheit in Forschung und Lehre?

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 2/18
Stellenangebot
Eingestellt: 25.08.17 | Besuche: 2167

Sachgebietsleiter/-in Professor/-innen, Beamt/-innen und Services

Kontakt: Rita Miglietta
Ort: -
Web: https://www.frankfurt-university.de/aktuelles/stellenangebote-der-fra-uas.htmlfr… Bewerbungsfrist: 15.09.17

 

Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt-UAS) - mit über 14.000 Studierenden und
über 950 Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und zentralen Serviceeinheiten - liegt gut erreichbar
mitten im Zentrum der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main.

Unsere Organisationseinheit Personal und Organisation bündelt die HR- und
Organisationskompetenz der Hochschule und baut sie für die Zukunft weiter aus.
Zum nächstmöglichen Eintrittstermin suchen wir eine/n

Sachgebietsleiter/-in Professor/-innen,
Beamt/-innen und Services

Kennziffer 82/2017

Ihre Verantwortung:
Sie führen die Mitarbeiter/-innen im Aufgabengebiet und verantworten die Personalbetreuung
unserer Professor/-innen und Beamt/-innen sowie die Leistungen des Teams HR Services;
Sicherstellung einer ausgeprägten Serviceorientierung;
Weiterentwicklung und nachhaltige Etablierung stringenter Prozesse;
Gestaltung und Weiterentwicklung moderner personalpolitischer Konzepte;
Beachtung und Umsetzung vielfältiger rechtlicher Rahmenbedingungen;
Ansprechpartner/-in zu Grundsatzfragen im Aufgabengebiet, insbesondere bei Fragestellungen zu
den Dienstverhältnissen von Professor/-innen und Beamt/-innen;
Beteiligung bzw. verantwortliche Steuerung von HR-Projekten zur Ausgestaltung der
Personalstrategie;
Sie berichten an die Leitung Personal und Organisation.

Ihr Profil:
Abgeschlossenes wissenschaftliches Studium oder vergleichbare Ausbildung mit mehrjähriger
Berufserfahrung im Personalwesen des öffentlichen Dienstes;
Sehr gute Kenntnisse des Dienstrechts der Beamten, im Tarif- und Arbeitsrecht sowie im allgemeinen
Personalrecht; vorzugsweise Kenntnisse der hochschulspezifischen Regularien;
Kompetenz und Erfahrung in der Mitarbeiterführung;
Ausgeprägte Beratungs- und Kommunikationskompetenz;
Kooperations- und Teamfähigkeit sowie ein hohes Maß an Kundenorientierung;
Vernetztes Denken und Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen;
Selbständige und sorgfältige Arbeitsweise; hohe Einsatzbereitschaft;
Diskretion und Verantwortungsbewusstsein;
Aktuelle IT-Anwenderkenntnisse, SAP/HCM-Kenntnisse von Vorteil.

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe E 13 TV-Hessen.
Bei Fortführung eines bestehenden Beamtenverhältnisses erfolgt die Besoldung nach A13 HBesG.

Die Hochschule tritt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Menschen mit
Behinderungen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. An der
Frankfurt-UAS besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Als Trägerin des
Zertifikats „Familiengerechte Hochschule“ berücksichtigt die Hochschule Ihre individuelle familiäre
Situation bei der Gestaltung Ihrer Arbeitszeit.

Bewerbungen mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen sind bis zum 15.09.2017 unter Angabe
der Kennziffer und des Stellenportals auf dem Postwe
g erbeten an die

Frankfurt University of Applied Sciences,
Leitung Personal und Organisation, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt.

www.frankfurt-university.de

 

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Eingestellt: 30.06.14 | Erstellt: 26.05.14 | Besuche: 5313
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Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand - Übersicht über die Regelungen in Bund und Ländern

Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland erlaubt dem Bund und den Ländern, die Altersgrenzen für den Eintritt der Beamten in den Ruhestand eigenständig zu regeln. Der Bund und die meisten Länder haben mittlerweile die Lebensarbeitszeit ihrer Beamten auf das vollendete 67. Lebensjahr hinaufgesetzt. Für Beamte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, gelten in diesem Fall nach Geburtsjahr gestaffelte Sonderregelungen. Professoren treten je nach Landesrecht in der Regel mit Ablauf des Semesters in den Ruhestand, in dem sie die für sie geltende Altersgrenze erreichen. In der folgenden Tabelle werden die Regelungen des Bundes und der Länder über die Regelaltersgrenze für Professoren, zur Verlängerung der Dienstzeit über die Regelaltersgrenze hinaus sowie zur Möglichkeit eines vorzeitigen Ruhestandseintritts auf Antrag mit Stand Mai 2014 dargestellt (alle Angaben ohne Gewähr).

Ein Beitrag von Dr. Martin Hellfeier und Christoph Pinsdorf

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 6/14
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Eingestellt: 29.07.13 | Erstellt: 15.07.13 | Besuche: 5559
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Widersprüchlich und verfassungsrechtlich zweifelhaft. Zur Neuordnung der W-Besoldung in Hessen

"Mit dem Hessischen Professorenbesoldungsgesetz (HPBesG) hat das Land Hessen die vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Neuordnung der W-Besoldung fristgerecht vorgelegt. Kann das neue System überzeugen und entspricht die hessische Besoldung nunmehr den verfassungsrechtlichen Anforderungen?

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 8/2013
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Veranstaltung
Eingestellt: 14.05.12 | Besuche: 1840

Seminar: Wert und Preis professionalisierter Hochschulleitungen

Veranstalter: -
Ort: -
Start: Ende:
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Eingestellt: 05.10.11 | Erstellt: 05.10.11 | Besuche: 5264
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Weihnachtsgeld für Beamte - Regelungen in Bund und Ländern

Die meisten Länder sehen für ihre Beamten und Versorgungsempfänger eine jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) vor. Die übrigen Länder sind entweder dem Beispiel des Bundes gefolgt und haben die Beträge einer Sonderzahlung in die Grundgehälter integriert, oder sie haben einen Anspruch auf Sonderzahlung ersatzlos gestrichen. In der folgenden Tabelle sind die Bestimmungen über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen an die (aktiven) Beamten und Versorgungsempfänger in Bund und Ländern mit Stand 1. September 2011 dargestellt (alle Angaben ohne Gewähr).

Quellen:
aus Forschung und Lehre 10/2011
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    782-783.pdf
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